Recht verständlich

Rechtshilfe für Gefangene und ihre Angehörigen

„Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.“

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Ausgangslage

„Zugang zum Recht – für alle!“ Diese Forderung unterstreicht den universellen Anspruch jedes Menschen, unabhängig von den Eigenschaften als Individuum oder der biographischen Situation, in seinen Grundrechten respektiert zu werden. Der Freiheitsentzug als einer der intensivsten Eingriffe des Staates in das Leben seiner Bürger*innen, macht den Strafvollzug zu einem besonders sensiblen Ort, an dem effektiver Rechtsschutz genauso wichtig ist wie für in Freiheit lebende Bürger*innen. Da der Alltag von Gefangenen unvermeidlich durch zahlreiche Regeln und Einschränkungen geprägt ist, muss sich der Zugang zum Recht auch auf die Zeit nach der Verurteilung erstrecken und die indirekt von einer Gefängnisstrafe betroffenen Angehörigen einschließen.

Der Status Quo in Deutschland

Obwohl Gefangene in Deutschland theoretisch Zugang zum Recht haben, verfügen sie, aufgrund von Sprachbarrieren, Analphabetismus, fehlenden finanziellen Ressourcen und mangelndem Wissen über ihre Rechte, in der Realität oft nicht über die Ressourcen und Fähigkeiten, um dies auch geltend zu machen. Dass in dem eingriffsintensiven Bereich Gefängnis Rechtsverletzungen vorkommen und der Freiheitsentzug oftmals negative Auswirkung auf Gefangene und ihre Angehörigen zur Folge hat, wird durch Forschung, Rechtsprechung und Berichte verschiedener Kontrollinstanzen des Strafvollzugs immer wieder gezeigt. So beanstandeten sowohl das „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment“ als auch die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ in ihren Berichten wiederholt zum Teil erhebliche Mängel in Bezug auf die Vollzugsgestaltung. Zudem gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten, inklusive der Menschenwürde, rügen.

Daraus folgt nicht zwingend, dass es im Strafvollzug regelmäßig, strukturell oder gar bewusst zu entsprechenden Verletzungen kommt. Die gebotene Achtsamkeit resultiert demnach nicht aus dem Misstrauen gegenüber einzelnen Personen, sondern häufig aus der Fehleranfälligkeit eines Systems. In einem Bereich, in dem bereits durch den Freiheitsentzug regelmäßig schwerste Eingriffe erfolgen und gleichzeitig Sicherheit und Ordnung gewahrt sein müssen, besteht immer das Risiko, dass Maßnahmen rechtswidrig sind, was in der Konsequenz Grund- und Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben kann.

Status

Unser Projekt „Recht verständlich!“ hat im Oktober 2020 begonnen. Im Wintersemester 2020/21 werden Jura-Studierende an der Freien Universität Berlin in einem Seminar und einer Vorlesung auf ihre rechtsberatende Tätigkeit vorbereitet.

Auslageorte von mehrsprachigen Informationsbroschüren zu Gefangenenrechten

Unterstützen Sie uns und machen Sie mit!

Wir hoffen mit unseren Bildungs- und Beratungsangeboten Gefangenen und Ihren Angehörigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die Sie befähigen, ein selbstbestimmtes Leben jenseits der Kriminalität zu führen. Um diese Mission zu verfolgen brauchen wir Kooperationspartner*innen in Gefängnissen, in der Politik und in den Behörden, die ebenfalls an innovativen Projekten in diesem Bereich interessiert sind. Schreiben Sie uns, wenn Sie Rückfragen oder Anregungen haben oder selbst aktiv werden wollen.

Wir glauben außerdem an das innovative Potenzial des „Gemeinsamen Lernens“ für die Universitäten. Wir schaffen auch besondere Bildungsangebote für Studierende, die auch für sie zu einer transformativen Erfahrung werden können. Indem Studierende ihre gewohnte Lernumgebung verlassen, schaffen wir innovative Lehrangebote und untersützen Universitäten in ihrer „Dritten Mission“. Unter diesem Stichwort wird in den letzten Jahren verstärkt über die gesellschaftliche Verantwortung und Öffnung der Hochschulen in Richtung der Gesellschaft diskutiert.

Wir wollen, dass in jedem Bundesland mindestens eine Kooperation zwischen Universität und Gefängnis Wirklichkeit wird. Wir brauchen Ideen, wie wir dieses Projekt bundesweit finanziert und umgesetzt bekommen. Wenn Sie an einer Hochschule arbeiten oder studieren und Lust haben, das Projekt bei Ihnen umzusetzen oder Anregungen für uns haben, die uns für das Projekt in Berlin weiterhelfen könnten, melden Sie sich bei uns!

Vorbilder

Strafvollzugsarchiv

Harvard - Prison Legal Assistance Project

NYU Law - Civil Rights Clinic

Columbia Law School - Mass Incarceration Clinic

Yale Law School - Challenging Mass Incarceration Clinic

In Kooperation mit:

Weitere Projekte: